Allgemeine Bemerkung Nr. 24 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2017) zu staatlichen Pflichten in der Privatwirtschaft
Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 24 konkretisiert die aus dem UNO-Pakt I hervorgehenden Pflichten der Vertragsstaaten gegenüber Aktivitäten von Unternehmen. Staaten sind verpflichtet, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Unternehmensaktivitäten wirksam zu regulieren und Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln zu gewährleisten. Sie sollen Diskriminierung verhindern, Arbeitsrechte schützen und umweltbezogene Menschenrechte stärken.
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